IHr Partner für NIS-2 & IT-Sicherheit

SecuNova ist Ihre spezialisierte Beratung für NIS-2-Compliance, Informationssicherheit und Governance. Wir unterstützen Unternehmen dabei, regulatorische Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern strategisch sinnvoll, effizient und nachhaltig umzusetzen.

Unser Fokus liegt auf dem gehobenen Mittelstand sowie Organisationen, für die Cybersicherheit, Haftungsminimierung und operative Umsetzbarkeit gleichermaßen entscheidend sind.

SecuNova steht für klare Verantwortung, pragmatische Lösungen und belastbare Ergebnisse – ohne Buzzwords, ohne unnötige Komplexität.

  • Wir betrachten NIS-2 und Informationssicherheit als Managementaufgabe, nicht als reines IT-Thema. Wir entwickeln daher keine Standardschablonen, sondern passgenaue Lösungen, die sich am Geschäftsmodell, der Risikolage und den vorhandenen Ressourcen orientieren. Unser Fokus liegt auf klarer Governance, nachvollziehbaren Entscheidungen und einer Umsetzung, die im Alltag funktioniert und Prüfungen standhält.

  • Wir begleiten Unternehmen entlang des gesamten Weges zur NIS-2-Compliance – von der Betroffenheitsanalyse über Zielbild, Gap-Analyse und Maßnahmenplanung bis zur nachhaltigen Verankerung eines ISMS. Dabei unterstützen wir Management und Organisation gleichermaßen und sorgen für eine strukturierte, prüfbare und praxisnahe Umsetzung.

  • Wir unterstützen Sie dabei, Informationssicherheit und NIS-2 so umzusetzen, dass Verantwortung klar geregelt, Haftungsrisiken reduziert und Entscheidungen fundiert getroffen werden können. Unsere Lösungen sind nachvollziehbar dokumentiert und im operativen Alltag dauerhaft tragfähig.

FAQ

Fragen sind ein wichtiger Teil guter Entscheidungen – besonders bei komplexen Themen wie NIS-2 und Informationssicherheit. Viele Anliegen begegnen uns dabei immer wieder. Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, haben wir die häufigsten Fragen und unsere Antworten übersichtlich für Sie zusammengestellt. Und falls etwas offenbleibt: Sprechen Sie uns gerne an.

  • Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-weite Regelung zur Stärkung der Cyber- und Informationssicherheit. Sie erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich und verschärft Anforderungen, Pflichten und Haftungsregeln. Ziel ist es, die Resilienz der Wirtschaft und der Gesellschaft gegenüber Cyberangriffen nachhaltig zu erhöhen.

  • Betroffen sind sogenannte „wichtige“ und „besonders wichtige Einrichtungen“ aus festgelegten Sektoren, sofern sie bestimmte Schwellenwerte bei Mitarbeitenden und Umsatz überschreiten. Dazu zählen unter anderem Unternehmen aus verarbeitender Industrie, Energie, MSPs, Gesundheitswesen, Logistik, Lebensmittelproduktion und viele weitere Branchen.

  • Die nationale Umsetzung der NIS-2-Richtlinie erfolgt durch Anpassungen des BSI-Gesetzes. Unternehmen müssen sich frühzeitig vorbereiten, da ab Inkrafttreten konkrete Pflichten gelten – unter anderem zur Registrierung, zum Risikomanagement und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen.

  • Unternehmen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Informationssicherheit einführen, dokumentieren und regelmäßig überprüfen. Dazu gehören unter anderem Risikomanagement, Incident-Handling, Notfallkonzepte, Lieferkettensicherheit sowie Schulungen für Management und Mitarbeitende.

  • NIS-2 macht Informationssicherheit ausdrücklich zur Aufgabe der Geschäftsleitung. Führungskräfte tragen Verantwortung für die Umsetzung, Überwachung und Wirksamkeit der Maßnahmen. Bei Verstößen können neben dem Unternehmen auch persönliche Haftungsrisiken entstehen.

  • Ja. Erhebliche Sicherheitsvorfälle unterliegen klar definierten Meldepflichten gegenüber dem BSI. Erste Meldungen müssen innerhalb kurzer Fristen erfolgen, gefolgt von detaillierten Folgemeldungen. Voraussetzung ist ein funktionierender Melde- und Reaktionsprozess im Unternehmen.

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